13. Dezember 2025 · 4 min de lectura
Ladepunkt fürs E-Auto in der Gemeinschaftsgarage: Rechte und Schritte
Ein Nachbar möchte einen Ladepunkt auf seinem Stellplatz? Das Gesetz ist glasklar — und überrascht viele Versammlungen.
Das individuelle Recht
Für die Installation eines Ladepunkts auf dem eigenen Stellplatz (oder einem zur Sondernutzung) brauchen Sie keinen Beschluss der Versammlung: es genügt, sie der Gemeinschaft vorab anzuzeigen. Die gesamten Kosten (Installation und Verbrauch) trägt der Interessent.
Was die Gemeinschaft darf (und was nicht)
- Sie darf verlangen, dass ein zugelassener Fachbetrieb installiert, mit der vorgeschriebenen Abnahme.
- Sie darf verlangen, dass die Kabelführung technisch vernünftig verläuft.
- Sie darf nicht darüber abstimmen, es untersagen oder eine Gebühr verlangen.
Wie angeschlossen wird
Üblich: eine Abzweigung vom eigenen Zähler des Nachbarn (er zahlt seinen Strom), das Kabel verläuft durch Gemeinschaftsflächen bis zu seinem Stellplatz. In großen Garagen lohnt eine Gemeinschaftsvorinstallation (durchgehender Kabelkanal), die alle künftigen Anschlüsse verbilligt: darüber wird abgestimmt (einfache Mehrheit) und sie kann gefördert werden.
Reibereien vermeiden
Eine klare Mitteilung an alle ("Der Eigentümer von Stellplatz 14 installiert nach Art. 17.5 des Wohnungseigentumsgesetzes einen Ladepunkt, ohne Kosten für die Gemeinschaft") nimmt Gerüchten über Strom auf Gemeinschaftskosten sofort den Wind aus den Segeln.
Hören Sie auf, übers Verwalten zu lesen. Probieren Sie es aus.
Betreten Sie eine Beispielgemeinschaft, in der alles funktioniert, und testen Sie selbst.