15. Oktober 2025 · 3 min de lectura
Undichtes Dach: sofort handeln, ohne die Regeln zu brechen
In Wohnung 4B regnet es hinein. Keine Versammlung einberufen. Was tun Sie?
Erst handeln
Das Gesetz deckt den Beirat (und den Verwalter), dringende und notwendige Reparaturen ohne vorherigen Beschluss zu veranlassen: den Schaden zu stoppen ist Pflicht, keine Option. Rufen Sie den Dachdecker an und beauftragen Sie die Notreparatur.
Gleichzeitig dokumentieren
- Fotos und Video des Schadens, mit Datum und Uhrzeit.
- Sofortige Meldung an die Versicherung der Gemeinschaft (sie kann Schäden und je nach Police sogar die Reparatur decken).
- Mitteilung an alle Nachbarn: was passiert ist, was beauftragt wurde, geschätzte Kosten.
Mit dem bezahlen, was da ist
Die Instandhaltungsrücklage ist genau dafür da. Reicht sie nicht, ein Vorschuss aus der Kasse und Ausgleich im nächsten Wirtschaftsplan oder über eine Sonderumlage.
In der nächsten Versammlung berichten
Die dringende Ausgabe wird in der ersten stattfindenden Versammlung genehmigt, mit den Rechnungen und einem Bericht über das Veranlasste. Bei dokumentiertem Ablauf ist die Genehmigung eine Formsache.
Der Nachgedanke
Jeder Notfall ist eine Warnung: wenn das Dach den Schrecken verursacht hat, steht vor dem nächsten Winter eine Generalprüfung an. Dringendes kostet das Dreifache von Geplantem.
Hören Sie auf, übers Verwalten zu lesen. Probieren Sie es aus.
Betreten Sie eine Beispielgemeinschaft, in der alles funktioniert, und testen Sie selbst.