1. August 2026 · 5 min de lectura
Einen Aufzug einbauen, wo nie einer war: Mehrheiten, Kosten und wer zahlt
Es ist die Maßnahme, die ein Haus am stärksten spaltet — und die das Leben derer am meisten verändert, die im vierten Stock ohne Aufzug wohnen. Man sollte mit klaren Zahlen und klarer Rechtslage in die Versammlung gehen.
Die nötige Mehrheit
Hier kommt die Überraschung, mit der kaum jemand rechnet: wird der Einbau verlangt, um die Barrierefreiheit für eine über 70-jährige oder behinderte Person zu sichern, die im Haus wohnt oder arbeitet, und übersteigen die umgelegten Kosten nicht zwölf ordentliche Monatsbeiträge, ist die Gemeinschaft dazu verpflichtet — es wird nicht einmal abgestimmt.
Außerhalb dieses Falls genügt eine Mehrheit von drei Fünfteln der Eigentümer und Anteile, nicht Einstimmigkeit. Und wer dagegen stimmt, ist trotzdem zur Zahlung verpflichtet.
Was er wirklich kostet
Ein Aufzug im Treppenauge eines viergeschossigen Hauses liegt zwischen 40.000 und 70.000 €, je nachdem, ob der Innenhof beansprucht, das Fundament berührt oder die Treppe neu gebaut werden muss. Dazu kommen Planung, Genehmigung und Bauleitung.
„Ich wohne im Erdgeschoss, ich nutze ihn nicht"
Das Argument fällt in jeder Versammlung. Die Antwort: der Aufzug ist Gemeinschaftseigentum und wird nach Miteigentumsanteilen bezahlt, ob man ihn nutzt oder nicht — sofern die Teilungserklärung nichts anderes ausdrücklich bestimmt. Und eine Zahl beruhigt die Debatte meist: der Einbau steigert auch den Wert der Erdgeschosswohnungen, weil er den Wert des ganzen Hauses steigert.
Richtig ist, dass viele Gemeinschaften eine mildere Verteilung für das Erdgeschoss vereinbaren. Das ist völlig zulässig, wenn es beschlossen wird — es zu fordern genügt aber nicht.
Förderungen verändern die Rechnung
Zuschüsse für Barrierefreiheit und Sanierung decken erhebliche Anteile, und oft kann der Eigentümer zusätzlich einen Teil steuerlich geltend machen. Vor der Abstimmung sollte jemand prüfen, was in eurer Region offen ist: es kann das Ergebnis der Abstimmung verändern.
Die Reihenfolge, die das Desaster verhindert
Drei vergleichbare Angebote, vorab eine technische Besichtigung jeder Firma, und nichts in der Versammlung selbst unterschreiben. Die Entscheidung fällt in der Versammlung; der Vertrag wird danach unterschrieben, in Ruhe gelesen.
Hören Sie auf, übers Verwalten zu lesen. Probieren Sie es aus.
Betreten Sie eine Beispielgemeinschaft, in der alles funktioniert, und testen Sie selbst.