4. September 2024 · 4 min de lectura
Versammlungen per Videokonferenz: wann sie gültig sind und wie man sie gut durchführt
Seit der Reform von 2022 erlaubt das Wohnungseigentumsgesetz ausdrücklich Versammlungen per Videokonferenz — sofern man sie mit Verstand abhält.
Die gesetzlichen Voraussetzungen
- Dass die Teilnehmenden wirklich mitwirken können (einander sehen und hören und sich äußern).
- Dass der Schriftführer die Teilnehmenden identifizieren kann und dies im Protokoll festhält.
- Die Einladung muss das Medium (den Link) und die Art der Verbindung nennen.
Auch hybride Versammlungen (in Präsenz plus zugeschaltet) sind zulässig, ebenso die Beschlussfassung ohne Versammlung durch schriftliche Abstimmung aller.
Wie man sie gut durchführt
- Link in der Einladung, plus ein Verbindungstest, der den weniger digital Versierten einige Tage vorher angeboten wird.
- Zu Beginn nimmt der Schriftführer eine sichtbare Anwesenheitsfeststellung vor und hält sie fest.
- Abstimmungen namentlich und einzeln ("Wohnung 2A: dafür?") — "Hand heben" funktioniert am Bildschirm nicht.
- Das Protokoll nennt das verwendete Medium und relevante technische Vorfälle.
Die Risiken
Ein Nachbar, der "sich nicht verbinden konnte" und das belegt, kann Probleme bereiten: bieten Sie immer eine Präsenzalternative oder eine Vollmacht an. Und zeichnen Sie nur auf, wenn alle es wissen (die Aufnahme stützt den Schriftführer, sie ersetzt das Protokoll nicht).
Wo es glänzt
Gemeinschaften mit auswärtigen Eigentümern (Zweitwohnungen, Erben, Ausländer): die Beteiligung steigt und die Blindvollmachten sinken.
Hören Sie auf, übers Verwalten zu lesen. Probieren Sie es aus.
Betreten Sie eine Beispielgemeinschaft, in der alles funktioniert, und testen Sie selbst.