11. Juni 2026 · 6 min de lectura
Säumige Eigentümer: das tatsächliche Verfahren, Schritt für Schritt
Es ist das Problem, das einen Vorsitz am meisten zermürbt, und das, bei dem am meisten improvisiert wird. Das Verfahren existiert und funktioniert, aber es muss der Reihe nach durchlaufen werden.
Schritt 1: die Forderung sauber belegen
Zuallererst muss die Buchhaltung einwandfrei sein: was geschuldet wird, für welchen Zeitraum und welche Beiträge gestellt wurden. Eine Forderung auf wackliger Buchhaltung fällt von selbst.
Schritt 2: die schriftliche Mahnung
Vor allem Förmlichen eine schriftliche Mitteilung: wie viel geschuldet wird, wofür, und eine Frist. Viele Fälle erledigen sich genau hier, vor allem wenn es ein Versehen oder ein einmaliges Problem ist. Kopie und Sendenachweis aufbewahren.
Schritt 3: Beschluss der Versammlung
Für die gerichtliche Geltendmachung muss die Versammlung die Abrechnung der Forderung genehmigen und die Geltendmachung ermächtigen. Dieser Beschluss wird dem Schuldner zugestellt. Es ist der am häufigsten übersprungene Schritt, und ohne ihn geht es nicht weiter.
Schritt 4: das Mahnverfahren
Es ist der spezifische Weg für Gemeinschaftsforderungen und bewusst niedrigschwellig gestaltet: verhältnismäßig schnell und bei moderaten Beträgen ohne zwingende Vertretung durch Anwalt und Prozessbevollmächtigten. Widerspricht der Schuldner nicht, wird daraus ein Vollstreckungstitel.
Was außerdem wirkt
- Den Aushang der Säumigenliste am Schwarzen Brett sieht das Gesetz mit konkreten Voraussetzungen vor (wenn eine Zustellung auf anderem Weg nicht möglich war). Es ist kein improvisierter Pranger, sondern hat sein eigenes Verfahren.
- Der Entzug des Stimmrechts: Wer mit Zahlungen im Rückstand ist, kann in der Versammlung stimmrechtslos sein, sofern er die Forderung nicht angefochten oder hinterlegt hat.
Was nicht wirkt
Wasser, Strom oder die Nutzung von Aufzug und Pool abstellen. So gerecht es scheinen mag und so sehr es beschlossen wurde: das ist Selbsthilfe und stellt die Gemeinschaft ins Unrecht. Man verliert den Fall und zahlt.
Und das Wichtigste
Es nicht laufen lassen. Gemeinschaftsforderungen verjähren, und ein Rückstand, der sich drei Jahre ohne jeden förmlichen Schritt hinzieht, ist weit schwerer beizutreiben als einer, den man nach zwei Monaten angeht. Das Unbehagen, früh zu mahnen, ist immer geringer als das, spät zu mahnen.
Hören Sie auf, übers Verwalten zu lesen. Probieren Sie es aus.
Betreten Sie eine Beispielgemeinschaft, in der alles funktioniert, und testen Sie selbst.