22. November 2024 · 5 min de lectura
Ferienwohnungen im Haus: was die Versammlung tun kann
Wenig spaltet eine Versammlung so wie die Ferienwohnung in 2B. Der rechtliche Rahmen hat sich stark verändert — zugunsten der Gemeinschaften.
Was das Gesetz seit April 2025 sagt
Mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes brauchen Eigentümer, die ihre Wohnung als Ferienunterkunft nutzen wollen, die ausdrückliche vorherige Zustimmung der Versammlung (Mehrheit von drei Fünfteln der Eigentümer und Anteile). Ohne diesen Beschluss kann die Gemeinschaft die Einstellung der Tätigkeit verlangen.
Was die Gemeinschaft tun kann
- Die touristische Nutzung für neue Wohnungen verweigern (drei Fünftel).
- Sie in der Satzung für das ganze Haus verbieten (drei Fünftel und Eintragung im Register, damit sie künftige Käufer bindet).
- Den Anteil an den Gemeinschaftskosten für bestehende Ferienwohnungen um bis zu 20 % erhöhen (drei Fünftel).
Und wer schon vorher betrieben hat?
Wer vor der Reform Lizenz und Tätigkeit hatte, behält Rechte, auch wenn die Gemeinschaft den Kostenzuschlag anwenden kann. Jeder Fall hat Nuancen: hier lohnt sich Rechtsberatung.
In der Praxis
Bringen Sie das Thema mit vorbereitetem Beschlusstext in die Versammlung, stimmen Sie mit sauber gezählten Anteilen ab und protokollieren Sie es präzise — das ist die Art Beschluss, die bei schlechter Formulierung vor Gericht landet.
Hören Sie auf, übers Verwalten zu lesen. Probieren Sie es aus.
Betreten Sie eine Beispielgemeinschaft, in der alles funktioniert, und testen Sie selbst.