9. April 2024 · 3 min de lectura
Ich kann nicht zur Versammlung: wie man die Stimme richtig überträgt
Die Hälfte aller Beschlussfähigkeitsprobleme wäre mit sauber erteilten Vollmachten erledigt.
Wie man überträgt
Schriftlich und unterschrieben vom Eigentümer, mit Angabe der konkreten Versammlung (Datum) und der bevollmächtigten Person. Ein einfaches Blatt genügt, ebenso eine eindeutige E-Mail von der bekannten Adresse des Eigentümers oder das Formular, das der Einladung beiliegt (gute Praxis: es immer beilegen).
An wen
An jeden: einen anderen Eigentümer, den Ehepartner, einen Angehörigen. Er muss kein Eigentümer sein.
Mit oder ohne Weisung
- Mit Weisung („stimme JA zur Umlage"): der Vertreter muss sich daran halten.
- Ohne Weisung: der Vertreter stimmt nach eigenem Ermessen. Zulässig, aber man sollte wissen, wem man sie gibt.
Die Fehler, die eine Vollmacht kippen
- Mündliche Vollmachten („er hat mir gesagt, er stimmt dafür"): wertlos.
- Allgemein gehaltene Schreiben ohne Versammlungsdatum, Jahr für Jahr wiederverwendet: anfechtbar.
- Der Säumige: kann Vollmacht erteilen, aber sein Stimmrecht bleibt ausgesetzt — die Vollmacht tilgt die Schuld nicht.
Für den Protokollführer
Heftet die Vollmachten an das Protokoll (oder bewahrt sie damit auf) und haltet in der Anwesenheitsliste fest, wer vertreten war und durch wen. Das ist das Erste, was geprüft wird, wenn jemand anficht.
Hören Sie auf, übers Verwalten zu lesen. Probieren Sie es aus.
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