1. Januar 2025 · 4 min de lectura
Den Verwalter wechseln (oder auf ihn verzichten): der Ablauf
Ob wegen des Preises, wegen Nachlässigkeit oder weil die Gemeinschaft sich selbst verwalten will — den Verwalter zu wechseln ist einfacher, als der Verwalter selbst gern andeutet.
Der Beschluss
Einfache Mehrheit in der Versammlung: Abberufung des bisherigen Verwalters und Bestellung des neuen (oder des Eigentümers, der die Aufgaben übernimmt). Das Amt läuft mangels abweichender Vereinbarung ein Jahr und ist jederzeit widerruflich — "Mindestlaufzeiten" widersprechen der Natur des Amtes.
Frist und Form
Prüfen Sie den Vertrag auf eine Kündigungsfrist (30 Tage sind üblich). Schriftliche Mitteilung mit dem Beschluss. Korrekt und ohne Dramatik: bei der Übergabe brauchen Sie Kooperationsbereitschaft.
Die Übergabe der Unterlagen (der kritische Teil)
Der ausscheidende Verwalter muss ALLE Unterlagen der Gemeinschaft übergeben: Beschlussbuch, Verträge, Policen, Abrechnungen und Belege, Salden, Liste der Rückstände, Schlüssel und Codes. Verlangen Sie ein unterschriebenes Übergabeverzeichnis. Die Unterlagen gehören der Gemeinschaft — sie wegen strittiger Rechnungen zurückzuhalten ist rechtswidrig (und bei der Berufskammer anzeigbar).
Die ersten 30 Tage ohne ihn
- Bankvollmachten aktualisiert.
- Mitteilung des Wechsels an Dienstleister und Versicherung (neuer Ansprechpartner der Gemeinschaft).
- Übertragung der Grunddaten ins eigene System: Einheiten, Anteile, Beiträge, Verträge, Fälligkeiten.
Der Gedanke dahinter
Die Angst, "ohne Verwalter dazustehen", ist meist die Angst vor verstreuten Informationen. Mit geordneten und zugänglichen Daten der Gemeinschaft wird der externe Verwalter zur Option — nicht zur Abhängigkeit.
Hören Sie auf, übers Verwalten zu lesen. Probieren Sie es aus.
Betreten Sie eine Beispielgemeinschaft, in der alles funktioniert, und testen Sie selbst.