17. November 2024 · 3 min de lectura
Teilungserklärung und Gründungsurkunde: die Gründungspapiere des Hauses
Jedes Haus im Wohnungseigentum hat seine "Geburtsurkunde". Sie lesen zu können klärt Fragen, die unlösbar wirken.
Was was ist
- Die Teilungserklärung: die Urkunde, die das Gebäude in selbstständige Einheiten aufgeteilt hat (jede Wohnung, jedes Ladenlokal, jeder Stellplatz, jedes Kellerabteil als eigenes Grundbuchobjekt) und jeder Einheit ihren Miteigentumsanteil und ihre Beschreibung zuweist.
- Die Gründungsurkunde: das Ganze, das die Wohnungseigentumsordnung begründet — die Teilung plus (üblicherweise) die Gemeinschaftsordnung.
Wofür Sie sie brauchen werden
- Die amtlichen Anteile (die letzte Instanz, wenn die geerbte Tabelle nicht aufgeht).
- Was genau gemeinschaftlich und was Sondereigentum ist (dieses Kellerabteil? Die Dachterrasse? Der Hof der Erdgeschosswohnung?).
- Verbundenes Zubehör (der Stellplatz, der "fest" zur Wohnung gehört).
- Befreiungen und Regeln aus der Gemeinschaftsordnung.
Wie man eine Kopie bekommt
Ein Grundbuchauszug (online, wenige Euro je Einheit) für das Grundsätzliche; eine beglaubigte Abschrift oder Kopie der Teilungsurkunde für das vollständige Detail (Grundbuchamt oder das beurkundende Notariat). In 24–48 Stunden haben Sie sie.
Der typische Praxisfall
Streit darüber, ob die Terrasse im fünften Stock Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzung ist (das ändert, wer die Abdichtung zahlt): die GENAUE Antwort steht in der Beschreibung der Einheit in der Teilungserklärung. Zwei Euro Grundbuchauszug ersparen zwei Jahre Theorien in der Chatgruppe.
Im Archiv der Gemeinschaft
Teilungserklärung plus Gemeinschaftsordnung plus eine saubere Tabelle der Anteile: das Gründungspaket, eingescannt und zugänglich. Es gehört zu den Dingen, die man selten braucht — aber wenn man sie braucht, braucht man genau sie.
Hören Sie auf, übers Verwalten zu lesen. Probieren Sie es aus.
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