14. September 2025 · 5 min de lectura
Feuchtigkeit: der endgültige Leitfaden, wer was zahlt
Kein Wort erzeugt mehr Schadensmeldungen und mehr Streit als "Feuchtigkeit". Die Grundregel ist einfach; die Fälle weniger.
Die Grundregel
- Liegt die Ursache in einem Gemeinschaftsbauteil (Dach, Fassade, Hauptfallrohre, gemeinschaftliche Leitungen bis zum Absperrhahn jeder Wohnung) → zahlt die Gemeinschaft.
- Liegt sie in einem Sondereigentum (die Leitung der oberen Wohnung hinter deren Hahn, deren Waschmaschine, deren Badewanne) → zahlt dieser Eigentümer.
Die Fälle, die verwirren
- Terrasse zur Sondernutzung (die des Dachgeschosses, die zugleich Dach des Hauses ist): die laufende Pflege (Abläufe reinigen) liegt beim Nutzer; die bauliche Abdichtung bei der Gemeinschaft. Das ist der klassische Rechtsstreit — und so entscheiden die Gerichte beständig.
- Ein Hauptfallrohr, das durch eine Wohnung verläuft: es bleibt Gemeinschaftseigentum; die Gemeinschaft zahlt Reparatur und verursachte Schäden.
- Feuchtigkeit durch Kondensation (unzureichende Lüftung der eigenen Wohnung): Sache des Eigentümers.
Das vernünftige Vorgehen
- Meldung an die Versicherung der Gemeinschaft (Leckortung ist meist gedeckt).
- Der Bericht des Installateurs oder Sachverständigen stellt die Ursache fest — und damit den Verantwortlichen.
- Den Vorfall vom ersten Tag an schriftlich festhalten, mit Fotos und Daten: endet es in einer Forderung, ist diese Historie Gold wert.
Was man nicht tun sollte
Darüberstreichen, ohne die Ursache zu beheben, und es "von allein trocknen" lassen. Die billige Feuchtigkeit von heute ist die teure Baumaßnahme von morgen.
Hören Sie auf, übers Verwalten zu lesen. Probieren Sie es aus.
Betreten Sie eine Beispielgemeinschaft, in der alles funktioniert, und testen Sie selbst.