8. Mai 2024 · 4 min de lectura
Einen Beschluss der Gemeinschaft anfechten: Fristen, Gründe und Realität
„Das fechte ich an" fällt oft in Versammlungen. Tatsächlich anzufechten ist eine andere Sache.
Die rechtlichen Gründe
Ein Beschluss ist anfechtbar, wenn er:
- gegen das Gesetz oder die Teilungserklärung verstößt;
- für die Gemeinschaft schwer nachteilig ist und einem einzelnen Eigentümer nützt;
- einen Rechtsmissbrauch darstellt oder einem Eigentümer schweren Schaden zufügt, den er nicht hinnehmen muss.
Dass er einem nicht gefällt, ist kein Grund.
Die Fristen (strikt)
- 3 Monate im Regelfall.
- 1 Jahr, wenn der Beschluss gegen Gesetz oder Teilungserklärung verstößt.
Sie laufen ab dem Beschluss (für Anwesende) oder ab Zustellung des Protokolls (für Abwesende). Nach Ablauf ist der Beschluss unangreifbar.
Wer anfechten kann
Wer dagegen gestimmt und es hat protokollieren lassen, ordnungsgemäß geladene Abwesende und wer zu Unrecht vom Stimmrecht ausgeschlossen wurde. Wer dafür gestimmt hat, nicht. Und man muss mit den Zahlungen im Reinen sein (oder den Betrag hinterlegen).
Die praktische Realität
Die meisten Anfechtungen scheitern an der Form: verstrichene Fristen, eine Gegenstimme, die nie protokolliert wurde, offene Schulden. Die erfolgreichen beruhen meist auf Einladungsmängeln oder falsch gezählten Mehrheiten — deshalb ist ein sorgfältiges Protokoll die beste Rechtsversicherung der Gemeinschaft.
Bevor man vor Gericht zieht
Eine Versammlung, die den strittigen Beschluss mit besseren Informationen erneut behandelt, kostet weniger als ein zweijähriges Verfahren. Anfechten ist das letzte Mittel, nicht die erste Reaktion.
Hören Sie auf, übers Verwalten zu lesen. Probieren Sie es aus.
Betreten Sie eine Beispielgemeinschaft, in der alles funktioniert, und testen Sie selbst.