16. März 2024 · 3 min de lectura
Dezember in der Gemeinschaft: Lichter, Trinkgelder und Jahresabschluss
Der Dezember bringt drei Klassiker der Gemeinschaft mit sich, die man besser vorbereitet angeht.
Schmuck in den Gemeinschaftsflächen
Darf ein Eigentümer Lichterketten im Hausflur anbringen? Als gewöhnliche, vorübergehende Nutzung, mit Augenmaß und ohne Gemeinschaftseigentum zu beschädigen, ist Toleranz die Regel. Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet die Versammlung (oder eine Hausordnung). Ausgaben für gemeinschaftlichen Schmuck: gering, aber eingeplant oder beschlossen — schon 60 € geben Anlass zu Streit, wenn sie aus dem Nichts auftauchen.
Trinkgelder und Aufmerksamkeiten
Der Präsentkorb oder das Trinkgeld für Reinigungs- oder Hausmeisterpersonal ist eine gesunde Tradition, ABER: aus Gemeinschaftsmitteln muss es beschlossen sein (ein Versammlungsbeschluss oder eine Haushaltsposition „Aufmerksamkeiten" genügt). Die saubere Alternative: eine freiwillige Sammlung unter den Eigentümern — mitmachen darf, wer will, und die Gemeinschaftskonten bleiben unberührt.
Der Jahresabschluss
Vor dem 31. sollte man:
- Alle Rechnungen des Jahres erfassen (die Handwerker liefern die Dezember-Rechnungen spät: hinterher sein).
- Offene Hausgeldzahlungen durchsehen und die freundliche Erinnerung zum Jahresende verschicken (der Januar ist der beste Monat für Nachzahlungen).
- Den Entwurf des Abschlusses fertig hinlegen: die ordentliche Versammlung im Januar oder Februar bereitet sich von selbst vor, wenn der Dezember geordnet war.
Und die Geste, die am meisten verbindet
Eine Jahresendnachricht des Beirats an alle: was gemacht wurde, was repariert wurde, was ansteht. Zwei Absätze Transparenz sind mehr wert als jede Lichterkette im Hausflur.
Hören Sie auf, übers Verwalten zu lesen. Probieren Sie es aus.
Betreten Sie eine Beispielgemeinschaft, in der alles funktioniert, und testen Sie selbst.