26. Juli 2025 · 3 min de lectura
Darf der Beirat eine Wohnung betreten? Duldungspflichten und notwendiger Zugang
Das gemeinschaftliche Fallrohr bricht und lässt sich nur vom Bad der Wohnung 2A aus reparieren. Und wenn der Eigentümer von 2A nicht öffnen will?
Die gesetzliche Pflicht
Jeder Eigentümer muss den Zutritt zu seiner Wohnung gestatten, wenn er für Reparaturen oder Duldungspflichten am Gemeinschaftseigentum erforderlich ist. Das ist eine ausdrückliche gesetzliche Pflicht (Art. 9 des Wohnungseigentumsgesetzes). Grundlose Weigerung stellt ihn vor Gericht auf die falsche Seite.
Wie man sie geltend macht (mit Anstand)
- Angemessene Ankündigung, schriftlich: was zu tun ist, wann, wie lange es dauert.
- Flexibilität bei den Terminen, soweit möglich: auf Entgegenkommen antwortet man mit Entgegenkommen.
- Die Arbeiten von Fachleuten, mit dem geringstmöglichen Schaden.
Entschädigung
Verursacht die Maßnahme Schäden oder Nachteile in der Wohnung (Aufstemmen der Badwand, Tage ohne Nutzung), entschädigt oder repariert die Gemeinschaft: der Nachbar duldet den Zutritt, nicht die Kosten.
Wenn er sich weigert
Förmliche Aufforderung (Einschreiben) mit Erläuterung der Pflicht und der Folgen; bleibt er dabei, gerichtliche Zutrittsgenehmigung — die erteilt wird, mit Kosten für denjenigen, der blockiert hat. Fast niemand kommt so weit, sobald er den Rahmen verstanden hat.
Für den Beirat
Dokumentieren Sie den gesamten Ablauf. Und denken Sie an die andere Seite: dasselbe Recht schützt jeden Nachbarn, wenn die Gemeinschaft in IHRE Wohnung muss.
Hören Sie auf, übers Verwalten zu lesen. Probieren Sie es aus.
Betreten Sie eine Beispielgemeinschaft, in der alles funktioniert, und testen Sie selbst.