13. Januar 2026 · 4 min de lectura
Kameras in der Gemeinschaft: was der Datenschutz verlangt
Nach ein paar Einbrüchen in den Kellerräumen schlägt jemand Kameras vor. Gute Idee — mit strengen Regeln.
Der Beschluss
Videoüberwachung in Gemeinschaftsflächen erfordert einen Beschluss mit drei Fünfteln der Eigentümer und Anteile (es ist ein neuer Gemeinschaftsdienst). Ins Protokoll, mit konkreten Standorten.
Die Datenschutzregeln
- Hinweisschild sichtbar an den Zugängen, mit Verantwortlichem und Angabe, wo Rechte geltend gemacht werden.
- Kameras dürfen nur Gemeinschaftsflächen erfassen: nie den öffentlichen Straßenraum (über das Unvermeidbare hinaus), nicht das Innere fremder Stellplätze, nicht Eingänge anderer Gebäude.
- Höchstspeicherdauer: 30 Tage (außer Aufnahmen eines Vorfalls, die für die Anzeige gesichert werden).
- Beschränkter Zugriff: nur die benannte Person (Verwaltungsbeirat oder Verwalter) mit Passwort; kein Nachbar, der sich "den Kamerakanal" auf dem Fernseher ansieht.
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (ein einfaches Dokument, das ein seriöser Installateur fertig mitliefert).
Der Fehler, der teuer wird
Die "private" Kamera eines Nachbarn, die auf den Treppenabsatz oder die Gemeinschaftsgarage zielt: das ist eine unrechtmäßige Verarbeitung von Daten Dritter, und die Bußgelder der Datenschutzbehörde sind vierstellig. Wenn es einen Sicherheitsgrund gibt, dann richtig und gemeinsam.
Hören Sie auf, übers Verwalten zu lesen. Probieren Sie es aus.
Betreten Sie eine Beispielgemeinschaft, in der alles funktioniert, und testen Sie selbst.